Die Badtür geht auf, man ahnt nichts Böses – und plötzlich steht man in einer Pfütze. Wenn die Waschmaschine ausläuft, kann das zu erheblichen Schäden führen. Vor allem dann, wenn das Problem erst spät bemerkt wird und das Wasser an Stellen fließt, die nur schlecht zu erreichen sind. Für die Schäden ist der Verursacher verantwortlich, also der Besitzer der Waschmaschine. Dieser sollte nun so schnell wie möglich handeln und die entsprechenden Betroffenen und Versicherungen informieren. Allerdings sind je nachdem, bei wem der Schaden entstanden ist, unterschiedliche Versicherungen zuständig, erklärt der Geldratgeber Finanztip:

  1. die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Besitz (Möbel, Fußbodenbelag),
  2. die Privathaftpflichtversicherung für Schäden am Besitz des Nachbarn (Tapete, Fußbodenbelag, Möbel),
  3. die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Besitz des Vermieters (Wände, Fußboden, Einbauschränke).

Wasserschaden am eigenen Besitz: Fall für die Hausratversicherung

Läuft die Waschmaschine aus und verursacht Wasserschäden am eigenen Besitz, ist die Hausratversicherung zuständig. Wenn das ausgelaufene Wasser also zum Beispiel den selbst verlegten Fußbodenbelag beschädigt oder Möbel, ist das ein Hausrat-Schaden. Aber Achtung: Um hier wirklich Geld von der Versicherung zu bekommen, ist etwas zu beachten: die Schadensminderungspflicht, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

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Wer nicht versucht, den Schaden so gering wie möglich zu halten, kann einen Teil der Versicherungszahlungen verlieren. Wenn durch das Wasser etwa eigene Möbel aufquellen, weil das Wasser nicht entfernt und entsprechend getrocknet wurde, muss die Versicherung die dadurch entstandenen Schäden nicht übernehmen.

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Kann der Versicherte hingegen nachweisen, dass es keine Möglichkeit gab, frühzeitig einzugreifen, würde sie zahlen – allerdings nur, wenn es sich dabei nicht um eine grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat oder diese mitversichert ist. Ist grobe Fahrlässigkeit im Vertrag nicht abgedeckt und wurde eine bereits defekte Waschmaschine angestellt, bevor es in den Urlaub ging, muss die Versicherung nicht zahlen.

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Wasserschaden trifft Nachbarn: Privathaftpflicht springt ein

Die Privathaftpflichtversicherung wiederum zahlt grundsätzlich, wenn Schäden bei anderen durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Fällt zum Beispiel der Wasserverlust aus der kaputten Waschmaschine aus Fahrlässigkeit nicht rechtzeitig auf und beschädigt Eigentum des Nachbarn, übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers die Kosten, die dadurch entstanden sind.

Woman checking a water leak on the floor
Waschmaschine ausgelaufen: Entstehen dadurch Schäden, müssen Vermieter und Versicherungen zügig informiert werden.© iStock | istock

Wird man selbst wiederum durch einen Nachbarn geschädigt, ist dieser beziehungsweise dessen Privathaftpflicht zuständig, die Schäden zu ersetzen. Hat der Nachbar keine Versicherung und kann den Schaden nicht selbst zahlen, übernimmt das die eigene Haftpflicht, wenn eine sogenannte Forderungsausfalldeckung vereinbart wurde. Die Forderungsausfalldeckung ist eine der Leistungen, auf die nach Ansicht von Finanztip niemand bei der privaten Haftpflichtversicherung verzichten sollte.

Wasserschaden am Haus: Welche Versicherung zahlt?

Wasserschäden in der Wohnung oder im Haus können aber nicht nur durch eine defekte Waschmaschine entstehen, sondern auch schon früher. Für Leitungswasserschäden am Gebäude selbst, also am Mauerwerk und an den Fußböden, ist zunächst einmal die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese übernimmt neben Schäden durch Leitungswasser auch Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm.

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Ist Wasser in den Fußboden eingedrungen oder ist die Wand an Stellen feucht, an denen sie nicht einfach austrocknen kann, muss der Vermieter oder die Vermieterin informiert werden. Diese kümmern sich dann um die Meldung bei der Wohngebäudeversicherung. Diese kann sich das Geld dann bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückholen. Mit der Abwicklung hat man als Mieter nichts mehr zu tun. In der Regel machen das die Versicherungen untereinander aus.

Wichtig für die Schadensabwicklung ist, bei allen beteiligten Versicherungen schnellstmöglich eine Schadensmeldung einzureichen. In den Vertragsbedingungen sind jeweils Fristen festgesetzt, bis wann ein Schaden gemeldet werden muss.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.