Für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ist beim Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.
Die Basis bildet eine Grundförderung von 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können ein Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus hinzukommen. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können außerdem von höheren Einkommensgrenzen profitieren.
Heizungsförderung: Diese Bestandteile können zusammenkommen
· Grundförderung: 30 Prozent
· Einkommensbonus: bis 40 Prozent
· Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 Prozent
· Förderfähige Kosten: maximal 28.000 Euro im Einfamilienhaus
· Maximale Förderquote: 80 Prozent
Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht eine Förderquote von 80 Prozent einem Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.
Die Frage ist also nicht nur: Wie teuer wird die neue Heizung? Mindestens ebenso wichtig ist: Welche Boni gelten für meinen Haushalt?
Welches Einkommen zählt beim Einkommensbonus?
Nicht Brutto- oder Nettogehalt bestimmen den Einkommensbonus. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, kurz zvE. Jedoch ist nicht das aktuelle zvE maßgeblich. Entscheidend ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Eingang des Förderantrags.
Berücksichtigt werden die zu versteuernden Einkommen aller Personen, die im Haushalt leben. Die Werte stehen im Einkommensteuerbescheid.
Das zvE liegt meist unter dem Bruttoeinkommen. Das Finanzamt berücksichtigt bei seiner Berechnung beispielsweise Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, bestimmte Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.
Diese Grenzen gelten beim Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer ist der Einkommensbonus seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 Prozent |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 Prozent |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 Prozent |
Der Bonus kommt zur Grundförderung hinzu. Weitere Förderbestandteile können die Gesamtquote zusätzlich erhöhen.
Familien bekommen höhere Einkommensgrenzen bei der Heizungsförderung
Die Familienregelung wird leicht missverstanden. Sie bringt keinen zusätzlichen Familienbonus.
Stattdessen steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro, sobald mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen mit minderjährigem Kind | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 40.000 Euro | 40 Prozent |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 30 Prozent |
| 50.001 bis 60.000 Euro | 10 Prozent |
Weitere Kinder verschieben die Grenzen nicht erneut.
Beispiel: 60.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen mit Kind
Eine Familie hat laut Steuerbescheid ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro.
Ohne minderjähriges Kind läge sie oberhalb der regulären Einkommensgrenze und erhielte keinen Einkommensbonus.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, greift die Familienregelung. Dadurch sind bei 60.000 Euro noch zehn Prozent Einkommensbonus möglich.
Was der Klimageschwindigkeitsbonus bedeutet
Neben dem Einkommensbonus und der Familienregelung kommen weitere 16 Prozent hinzu, wenn die alte Heizung die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt.
Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die bestimmte alte, noch funktionierende Heizungen, etwa Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder bestimmte Gasheizungen, durch eine förderfähige klimafreundliche Heizung ersetzen. Als konkrete Lösung kommt etwa die aroTHERM plus von Vaillant infrage. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kW wurde zudem von Stiftung Warentest mit der Gesamtnote „Gut“ (2,3) bewertet (Ausgabe 10/2025). Bei Gasheizungen gilt zusätzlich eine Altersgrenze von mindestens 20 Jahren.
Der Bonus sinkt ab dem 01. Februar 2027 halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Für die Berechnung der persönlichen Förderung spielt deshalb neben der alten Heizung auch der Zeitpunkt des Antrags eine Rolle.
Ein noch 2026 gestellter Förderantrag kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten. Wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, welche Boni im konkreten Fall möglich sind und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Daniel Schwehn, Fördermittelexperte bei Vaillant
Lese-Tipp: Wann der Klimageschwindigkeitsbonus ausläuft und was ein späterer Antrag bedeuten kann
Wie viel Förderung ist 2026 maximal möglich?
Folgendes Beispiel zeigt, wie der Höchstsatz der Heizungsförderung erreicht werden kann.
Eine Familie:
- lebt selbst im eigenen Haus,
- hat ein minderjähriges Kind,
- kommt auf 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen,
- ersetzt ihre alte Ölheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe wie die aroTHERM plus von Vaillant.
Durch die Familienregelung fällt sie noch in die höchste Einkommensstufe. Die Rechnung sieht dann so aus:
| Förderbestandteil | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent |
| Einkommensbonus | 40 Prozent |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent |
| Rechnerische Summe | 86 Prozent |
| Förderhöchstgrenze | 80 Prozent |
Die Förderbausteine summieren sich rechnerisch auf 86 Prozent. Da die maximale Förderquote bei 80 Prozent liegt, werden im Beispiel höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt sich:
28.000 Euro × 80 Prozent = 22.400 Euro Zuschuss.
Die maximale Förderquote von 80 Prozent ist für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer möglich, wenn mehrere Fördervoraussetzungen und Boni zusammenkommen.
Sechs maßgebliche Angaben für die Förderhöhe
Für eine erste Einordnung reichen sechs Fragen:
- Wird das Haus selbst genutzt?
- Wie hoch ist das maßgebliche zu versteuernde Haushaltseinkommen?
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt?
- Welche Heizung wird ersetzt?
- Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Förderantrag gestellt?
Erst aus diesen Angaben ergibt sich, welche Förderbestandteile zusammenkommen.
Fördermöglichkeiten vor dem Antrag prüfen
Wer die eigene Fördermöglichkeit einschätzen und den Antrag vorbereiten möchte, kann sich dabei vom Vaillant Fördergeldservice, durchgeführt von der Sunshine Energieberatung GmbH, unterstützen lassen. Endkundinnen und Endkunden können den Service über einen Vaillant Heizungsfachbetrieb beauftragen.
Der Service gibt Orientierung dazu, welche Fördermöglichkeiten für den geplanten Heizungstausch infrage kommen können. Bei der Vorbereitung des Förderantrags erstellt die Sunshine Energieberatung GmbH die Bestätigung zum Antrag (BzA), stellt eine Ausfüllhilfe für das KfW-Portal bereit und unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Außerdem informiert der Service über maßgebliche Fristen und die nächsten Schritte im Förderprozess. Für die fristgerechte Einreichung des Antrags im KfW-Portal bleiben die Antragstellenden selbst verantwortlich.
Ob die Fördervoraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, wird im Rahmen des KfW-Antrags geprüft. Einen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt es nicht.
Wie der eigentliche Antrag funktioniert und welche Dokumente dafür benötigt werden, lesen Sie bei IMTEST, dem Test- und Verbrauchermagazin der FUNKE Mediengruppe
Unterstützung beim Förderantrag
Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Informationen zu den konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung bei einem Wechsel von einer alten Heizung zu einem klimafreundlichen Heizgerät finden Sie auch unter www.vaillant.de.



