Wer seinen Hausrat gegen Schäden durch Einbrüche, Feuer oder Leitungswasser absichern möchte, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Damit es im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung gibt, sollten Versicherte bereits ab dem Vertragsabschluss einiges beachten. Der unabhängige Geld-Ratgeber Finanztip erklärt die wichtigsten Stolperfallen.

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Beim Neuabschluss eines Hausratvertrages müssen zukünftige Versicherte einige Fragen beantworten. Dazu zählen Vorschäden oder auch die Größe und Ausstattung der Wohnung. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz ganz oder zumindest teilweise. Gab es innerhalb der vergangenen fünf Jahre Hausratschäden, und verschweigt man diese beim Neuabschluss, kann die Versicherung kündigen, wenn sie die Wahrheit herausfindet.

Herausfinden kann sie das mithilfe des Hinweis- und Informationssystems der deutschen Versicherer (HIS). Hier können alle deutschen Versicherer bestimmte Informationen zu Auffälligkeiten von Versicherten melden. Auch falsche Angaben zu Größe oder Art des Hausrates können im Schadensfall zu Schwierigkeiten führen. Denn ist die Versicherungssumme zu gering, zahlt die Versicherung nicht den kompletten Betrag.

Hausratversicherung: Passende Versicherungssumme berechnen

Um im Falle eines Schadens die kompletten Kosten von der Versicherung ersetzt zu bekommen, muss die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrates entsprechen. Ist sie zu niedrig, besteht eine Unterversicherung. Kommt es zum Schaden, erhalten Versicherte nur einen Teil ihrer Kosten zurück – abhängig von der Höhe der Unterversicherung. Und zwar selbst dann, wenn der Schaden kleiner ist als die Versicherungssumme. Hat die Versicherung Zweifel an der Versicherungssumme, kann sie Nachweise darüber verlangen, dass keine Unterversicherung bestand.

House insurance
Die Hausratversicherung stellt sich zuweilen quer. Etwa bei zu niedriger Versicherungssumme.© Getty Images | PaperFox

Um solch eine Unterversicherung zu vermeiden, kann ein Vertrag mit Unterversicherungsverzicht abgeschlossen werden. Dies geht im Wesentlichen auf zwei Wegen:

  1. Eine Versicherung mit einer pauschalen Versicherungssumme, die sich an einem Durchschnittshaushalt orientiert. Meist wird dafür das Quadratmetermodell zugrunde gelegt. Pro Quadratmeter der Wohnung wird eine feste Summe angenommen.. Bei vielen Versicherungen sind das 650 Euro. Wichtig ist dabei, dass die Angaben zur Größe der Wohnung korrekt sind und die Wohnung nicht überdurchschnittlich teuer ausgestattet ist.
  2. Ist der Hausrat deutlich mehr Geld wert – oder auch weniger –, ist es möglich, den Wert über eine Wertermittlungstabelle zu berechnen. Hierbei wird jedes Teil des Hausrates, von Möbeln über Kleidung, Bücher und Geschirr, mit einer Wertsumme aufgelistet. Diese muss dem Neukaufwert entsprechen, selbst dann, wenn die Sachen bereits Jahre alt und abgenutzt sind. Denn die Versicherung zahlt im Schadensfall den Neukaufwert.

Besonderes Augenmerk sollten Haushalte mit Fahrrädern und vielen Wertsachen auf die gesonderten Versicherungssummen für diese Objekte legen. Wertgegenstände sind nach Finanztip-Analyse je nach Versicherer mit zehn bis 30 Prozent der Gesamtversicherungssumme abgesichert. Auch Fahrräder sind nur mit einer Maximalsumme von einem bis zwei Prozent der Versicherungssumme versichert. Beides kann jedoch auch erhöht werden.

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Passiert ein Schaden, ist es wichtig, schnell zu reagieren, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Versicherte müssen alles ihnen Mögliche tun, um einen Schaden möglichst klein zu halten. Dabei sollen sie sich nicht selbst gefährden oder Dinge reparieren. Aber sie sollten zum Beispiel den Hauptwasserhahn abstellen, wenn ein Wasserohr leckt oder sofort Bankkarten sperren, wenn diese bei einem Wohnungseinbruch entwendet wurden. Auch Feuerwehr oder Polizei zu rufen, gehört dazu.

Fotos vom Schaden können dann helfen, den Schaden bei der Versicherung nachzuweisen, genauso wie das aufgeknackte Schloss nach dem Fahrraddiebstahl. Im nächsten Schritt sollte die Versicherung informiert werden, am besten zunächst telefonisch. Am Telefon können Geschädigte erfragen, welche Nachweise und Dokumente die Versicherung für die Schadensregulierung benötigt.

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