• Der neue Führerschein soll fälschungssicher und EU-weit einheitlich sein
  • Die Umtauschfrist für den Führerschein richtet sich nach dem Ausstellungsdatum
  • Nächster Stichtag ist der 19. Januar 2026

Der Führerschein hat im Laufe der Jahrzehnte viele verschiedene Formen gehabt. Mit der aktuellen EU Führerscheinrichtlinie kommt ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument. Daher müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Für die nächsten Jahrgänge endet die Frist bereits Mitte Januar 2026. Wer bis dahin nicht handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Welches Datum auf dem Führerschein gilt?

Für viele Menschen ist der Führerschein ein Dokument, das man einmal erwirbt und im besten Fall nie wieder erneuern oder abgeben muss. Besonders bei den Kartenführerscheinen führt jedoch oft die Frage zu Verunsicherungen, welches Datum für die Umtauschpflicht ausschlaggebend ist. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a. Dort steht, wann das Dokument tatsächlich ausgegeben wurde. Die teils verwirrenden Zahlen auf der Rückseite beziehen sich dagegen auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen, etwa wenn später eine Klasse ergänzt wurde.

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Regelung für Führscheine: Ausstellung nach dem 1. Januar 1999

Bis Januar 2026 sind neue Jahrgänge an der Reihe, ihren Führerschein umzutauschen. Am 19. Januar 2026 endet die Frist für alle Dokumente, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Damit ist bei diesen Führerscheinen nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend, sondern ausschließlich das Ausstellungsdatum. Umgetauscht müssen – je nach Ausstellungsdatum – Führerscheine aus diesen Jahrgängen:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt: Wann sie umgetauscht werden müssen

Für Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist der Prozess fast vollständig abgeschlossen. Hier war das Geburtsdatum für den Umtausch das entscheidende Kriterium. Dafür galten folgende Fristen:

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

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Wo der Führerschein umgetauscht werden kann?

Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss dafür die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes aufsuchen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig einen Termin zu buchen. Zudem müssen dafür folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein

Zudem wird eine Gebühr für den Umtausch in Höhe von 25 Euro erhoben.