Rechtstipp
Hausflur kann zur Wohnfläche zählen
Bonn. Geht es um die Wohnfläche einer Mietwohnung, so bleiben üblicherweise Hausflure unberücksichtigt. In Ausnahmefällen kann ein Hausflur jedoch zur Wohnfläche gezählt werden. Und zwar dann, wenn der Mieter ihn über das übliche Maß hinaus und zu Wohnzwecken nutzt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.

