Fluggastrecht
Kostenlose Unterkunft bei Flugverspätung muss zweckmäßig sein
Frankurt am Main. Bei einer Flugverspätung haben Passagiere lediglich Anspruch auf die kostenlose Unterbringung in einem einfachen, zweckmäßigen Hotel. Der im Zielland gebuchte Unterkunftsstandard stellt dabei kein Vergleichskriterium dar. Dies entschied nun das Amtsgericht Frankfurt am Main.

