Recht
Auslands-Bußgelder sind auch im Inland vollstreckbar
München.. Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, ist keineswegs mehr auf der sicheren Seite, wenn er nicht vor Ort zur Kasse gebeten wird. Bei Geldbußen ab 70 Euro hilft das Bundesamt für Justiz der ausländischen Behörde nun beim Geldeintreiben.

Autofahrer, die im Ausland sündigen, können nun auch nach der Rückkehr in die Heimat zur Kasse gebeten werden. Foto: ddp© ddp | ddp

