Versicherung
Reiseversicherung zahlt nicht bei Rückfall von Alkoholikern
Mannheim. Wenn der Partner alkoholkrank ist und einen Rückfall erleidet, ist das für die Versicherung noch kein Reiserücktrittsgrund: Ein Rückfall sei bei einem Alkoholiker wahrscheinlich und kein unvorhergesehenes Ereignis - deswegen greift die Reiserücktrittsversicherung in einem solchen Fall nicht.

