Rechtstipp
Mieterhöhung muss nicht immer sofort gezahlt werden
Berlin. Eine höhere Miete muss nicht immer sofort nach Erhalt der Mieterhöhung gezahlt werden. In der Regel gilt diese erst zum Beginn des dritten Monats nach Erhalt des Schreibens. Lediglich bei Indexmieten, frei vereinbarten Mieterhöhungen und Staffelmieten kann die neue Miete früher fällig werden.

Mieterhöhungen gelten in der Regel erst zum Beginn des dritten Monats.© Haenisch | Haenisch

