Recht
Reisende auch bei Einzelleistung gegen Insolvenz versichert
Karlsruhe. Reisende sind auch dann gegen Insolvenz versichert, wenn sie keine Pauschalreise beim Reiseveranstalter gebucht haben, sondern nur das Hotel. Die einzelne Leistung fällt ebenso unter das Reiserecht, so ein BGH-Urteil. Die Insolvenzsicherung griff meist nur, wenn mehrere Leistungen gebucht wurden.

