Mietrecht
Vermieter muss neuem Mieter Ersatzschlüssel aushändigen
Berlin. Der Deutsche Mieterbund hat darauf hingewiesen, dass der Vermieter einem neuen Mieter neben dem Haus- und Wohnungsschlüssel auch den Keller-, Briefkasten- und Garagenschlüssel aushändigen muss. Außerdem darf er keinen Ersatzschlüssel für die Wohnung behalten.

Neben dem Haus- und Wohnungsschlüssel, hat der Mieter auch ein Anrecht darauf, Keller-, Briefkasten- und Garagenschlüssel vom Vermieter ausgehändigt zu bekommen.© Unbekannt | Unbekannt

