Panoramafreiheit
BGH-Urteil: Aida-Kussmund darf von jedem fotografiert werden
Karlsruhe. Zeitgenössische Gemälde im Museum genießen Urheberschutz. Was aber, wenn die Kunst am Bug eines Kreuzfahrtschiffs prangt?

Der BGH hat entschieden: Der Aida-Kussmund darf fotografiert und ins Internet gestellt werden.© dpa/Aida Cruises | Aida Cruises

