Rechtstipp
Einer bunten Fassade müssen alle Eigentümer zustimmen
München. Soll die Fassade eines Hauses eine neue Farbe erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen. Das entschied das Landgericht München. Da der Neuanstrich als bauliche Veränderung gilt und über die Instandhaltung hinausgeht, gab das Gericht den Klägern, die mit der neuen Fassade unzufrieden waren, Recht.

Wird die Hausfassade baulich verändert, müssen alle Eigentümer zustimmen.© Getty | Unbekannt

