Rechtliches
Tiefgarage darf nicht als Lager zweckentfremdet werden
München. Will man die Tiefgarage als Lager nutzen, muss zunächst die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters eineholt werden. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Fall, bei dem Mieter den Stellplatz zum Lagern von Kartons nutzten und die Räumung auch nach Aufforderung der Vermieterin verweigerten.

Die Tiefgarage darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters als Lagerraum genutzt werden.© Ingo Lammert/WAZ Foto Pool | Unbekannt

