Mietrecht
Bedienung der Rollläden in der Nacht gestattet
Berlin. Wer spät in der Nacht oder früh am Morgen seine Rolläden in den heimischen vier Wänden öffnet und schließt, muss keine Konsequenzen fürchten. Die Betätigung der Rolläden ist jederzeit gestattet. Probleme könnte es lediglich dann geben, wenn sie in der Nacht permanent geöffnet und geschlossen werden.

Die nächtliche Bedienung der Rolläden ist gestattet. Allerdings sollte es im Rahmen bleiben.© Getty | Unbekannt

