Ruhestörung
Mieter müssen beim Feiern Rücksicht auf Nachbarn nehmen
Berlin. Wer in der eigenen Wohnung eine Feier ausrichtet, sollte auf die Lautstärke achten. Selbst das Ankündigen der Feier bei den Nachbarn hindert diese nicht daran, ihr Recht auf Ruhe in Anspruch zu nehmen. An Feiertagen wie Silvester oder Karneval gilt jedoch eine höhere Toleranzgrenze bei der Polizei.

Wer es mit der Lautstärke übertreibt, hat schnell die Polizei vor der Tür stehen.© getty | getty

