Mietrecht
Vermieter muss kaputte Wohnungstür nach Einbruch ersetzen
Berlin. Bei einer Beschädigung der Wohnungstür durch einen Einbruch ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Dieser darf die Kosten für die Reparatur also nicht an den Mieter weitergeben. Allerdings müssen Mieter einiges beachten, damit sie am Ende nicht doch die Zeche zahlen.

