Urteil
Kreuzfahrt - Kein Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
München. Kreuzfahrt-Passagieren steht eine Preisminderung bei Wegfall des Reisehöhepunktes zu. Allerdings haben Kreuzfahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. In einem aktuellen Fall hatte ein Urlauber geklagt, weil die Passage des Panamakanals nicht wie geplant startete.

