Rechtstipp
Eigentümer darf für Sanierungsarbeiten das Nachbargrundstück betreten
Berlin. Will ein Hausbesitzer seine Grenzmauer sanieren, darf er Laut “Hammerschlags- und Leiterrecht“ dazu das Nachbargrundstück betreten. Allerdings nur, wenn er das weit im Vorfeld angekündigt hat. Zudem muss er sich an Ruhezeiten halten und Schäden die er verursacht, reparieren.

Will ein Eigentümer die Grenzmauer zwischen zwei Grundstücken sanieren, darf er dazu auch das Grundstück des Nachbarn betreten.© WAZ FotoPool | WAZ FotoPool

