Verordnung
Beim Hausverkauf unaufgefordert Energieausweis vorlegen
Berlin. Wollen Eigentümer eine Immobilie verkaufen, müssen sie dem Kaufinteressenten unaufgefordert den Energieausweis vorlegen. So will es die Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai in Kraft tritt. Ausnahmen gelten für Denkmäler oder Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern. Sonst droht ein Bußgeld.

Hausbesitzer müssen Kaufinteressenten unaufgefordert den Energieausweis vorlegen.© Franziska Koark | Franziska Koark

