Urteil
Gynäkologe haftet nicht für nicht erkannten Darmkrebs
Hamm. Das Oberlandesgericht in Hamm sprach einen Arzt frei, der den Darmkrebs bei einer Patientin nicht erkannt hat. Das Gericht kam zu dem Urteil, da der Gynäkologie keine Ursache für die Unterleibsschmerzen diagnostizieren konnte und folgerichtig die Patientin weiter zu einem Facharzt überwies.

