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Thomas-Cook-Pleite
Tipps wie Pauschalreisende ihr Geld zurückbekommen
Oberursel/Hannover. Nach dem britischen Touristikkonzern Thomas Cook haben jetzt auch die deutschen Tochterunternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffene müssen sich jetzt an die Insolvenzversicherung wenden.

Nach der Thomas-Cook-Pleite: Die Insolvenzversicherung springt nur für Kunden ein, die Pauschalreisen gebucht haben.© dpa | Martin Gerten/dpa/dpa-tmn

