Fahrgastrechte
So gibt's die Gebühr zurück, wenn der Bahn-Sitzplatz fehlt
Berlin. Der Zug fährt ein, und das Zugabteil mit dem reservierten Sitzplatz fehlt. Betroffene können danach ihre Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Steht der reservierte Sitzplatz im Zug nicht zur Verfügung, können Betroffene sich die Gebühr von 4,50 Euro zurückzahlen lassen.© dpa | Christin Klose/dpa-tmn

