Lärmbelästigung
Kinderlärm ist kein Grund für Mietminderung oder fristlose Kündigung
München. Kinder machen beim Spielen oft Lärm. Wer sich durch Kinder in seiner Nachbarschaft gestört fühlt, darf meist weder die Miete mindern, noch fristlos kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lärm von einem angrenzenden Spielplatz oder vom Garagenhof kommt.

Wer in der Nähe eines Spielplatzes wohnt, kann aufgrund des Kinderlärms nicht die Miete mindern.© dpa | dpa

