Recht
Fahrstühle ohne Warnsystem müssen nicht nachgerüstet werden
Frankfurt/Main. Fahrstühle, die noch ohne modernes Warnsystem installiert wurden, müssen nicht unbedingt nachgerüstet werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt genügt es, wenn der Fahrstuhl regelmäßig gewartet wird. Im Fall einer technischen Störung haftet der Betreiber nicht.

Ein Fahrstuhl ohne modernes Warnsystem muss nicht unbedingt nachgerüstet werden.© getty | getty

