Notausgang
Bei Einfamilienhäusern sind häufig zwei Fluchtwege Pflicht
Berlin. Der Verband Privater Bauherren weist darauf hin, dass in vielen Bundesländern zwei Fluchtwege pro Stockwerk in Einfamilienhäusern vorgeschrieben sind. Dabei muss es sich bei Notausgängen nicht um eine Tür handeln - Balkone oder Fenster reichen aus, damit die Feuerwehr die Bewohner retten kann.

In vielen Bundesländern sind zwei Fluchtwege je Stockwerk häufig Pflicht.© Lars Fröhlich | Unbekannt

