Urteil
Ryanair muss nach Vulkanausbruch Hotelkosten zahlen
Luxemburg/Brüssel. Vulkanausbrüche wie 2010 in Island können für Flugunternehmen teuer werden: Sie müssen gestrandete Passagiere in solchen Fällen betreuen. Zeit- und Kostengrenzen gibt es nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die knapp 1100 Euro Auslagen von Ryanair verlangt.

