Preisübersicht
Ortsübliche Vergleichsmiete ist Obergrenze bei einer Mieterhöhung
Berlin. Wenn der Eigentümer die Miete anheben will, sollten sich Mieter an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Dieser Wert bildet die Obergrenze bei einer Mieterhöhung. Grundsätzlich darf die Miete binnen drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen - doch das gilt nicht für Neuvermietungen.

Die ortsübliche Vergleichmiete ist bei einer Erhöhung in einem laufenden Mietverhältnis die Obergrenze. In drei Jahren darf die Miete allerdings nicht um über 20 Prozent steigen.© Fabian Strauch | Unbekannt

