Recht
Reisende haben Schadensersatz-Anspruch bei Flugverspätungen
Düsseldorf. Wenn es durch Unruhen und Streiks zu Verspätungen bei Flügen kommt, müssen Airlines genau darlegen, wann diese stattfinden. Das entschied nun das Amtsgericht Düsseldorf. Darüber hinaus haben betroffene Reisende einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Kommt es wegen politischer Unruhen zu Streiks am Flughafen und Verspätungen, muss die Airline genau darlegen, wann diese stattfanden.© Hannibal | Hannibal

