Mietwohnung
Deutliche Mietminderung bei Baugerüst vor dem Fenster
Karlsruhe. Wenn monatelang ein Gerüst vor dem Wohnungsfenster steht oder am Dach gearbeitet wird, muss der Vermieter auch erhebliche Mietminderungen seines Mieters akzeptieren. Denn solche Maßnahmen schränken die Nutzung der Wohnung deutlich ein. Das “liege auf der Hand“, urteilte der Bundesgerichtshof.

