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Kommentar
Terrorismus: In Deutschland ist kein Platz für Verbrecher
Berlin. Wenn ein Geflüchteter in Deutschland Verbrechen begeht, hat er seine Aufenthaltsberechtigung verwirkt, findet Chefredakteur Jörg Quoos.

Abdullah A.H.H., der 2015 nach Deutschland kam, muss sich vor Gericht für die tödliche Messerattacke in Dresden Anfang Oktober verantworten.© xcitepress/ce | xcitepress/ce

