Numerus Clausus
Vergabepraxis für Medizinstudienplätze teilweise verfassungswidrig
Gelsenkirchen. . Weil sie nach sechs Jahren Warten noch immer keinen Studienplatz für Medizin bekamen, haben vier Studienbewerber geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihnen jetzt Recht. Die Vergabepraxis im Fach Medizin sei teilweise verfassungswidrig.


