NRW-Gericht stärkt kleine Parteien
Düsseldorf/Münster/Brilon. .
Besserwisser mögen vielleicht nicht besonders beliebt sein, doch Michele Marsching, Ex-Fraktionschef der Piraten, kann sich diesen Satz nicht verkneifen: „Wir wussten es halt schon immer besser.“ 2016 stimmte die damalige Landtagsfraktion der Piraten gegen die von SPD, CDU und Grünen geplante 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW. Weil die neue Hürde trotzdem verabschiedet wurde, klagten die Piraten wie sieben weitere Parteien – und erhielten nun Recht: Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die geplante Sperrklausel für die Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen ab dem Jahr 2020 verfassungswidrig ist. „Sie ist undemokratisch und jetzt ist sie abermals weg“, freut sich Marsching.

