Düsseldorf. Corona-Regeln in NRW: Es gibt weiterhin Bereiche, in denen eine Maske zum Schutz getragen werden muss. Bis wann diese Regeln noch gelten sollen.
- Zu Anfang Februar wurden viele Corona-Regeln in NRW gelockert, so endete etwa die Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr
- In bestimmten Situationen bzw. an bestimmten Orten besteht aber weiterhin eine Maskenpflicht.
- Welche Corona-Regeln dann gelten, haben wir hier hier im Überblick
- Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen in NRW sollen dann zu Ostern wegfallen.
Wer Bus und Bahn fährt, egal ob im Nah- oder Fernverkehr, muss nun keine Schutzmaske mehr tragen. Zum 1. Februar wurde in NRW die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Damit wurde auch eine Einheitlichkeit mit der Regelung im Fernverkehr hergestellt. Auch in Fernzügen ist seit dem 2. Februar die Maskenpflicht aufgehoben worden. Wer sich besonders schützen wolle, könne aber weiter freiwillig eine Maske tragen.
Aufhebung der Maskenpflicht in Bus und Bahn - Bürger sollen "solidarisch handeln"
Dennoch gibt es einige Bereiche, in denen weiterhin eine Maskenpflicht bestehen bleibt. Grundsätzlich appelliert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die Bürgerinnen und Bürger in NRW, dass sie "eigenverantwortlich und solidarisch" handeln.
Allen positiv auf Corona getesteten Personen empfiehlt das Ministerium dringend, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
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Es gibt drei verschiedene Masken-Typen: Atemschutzmasken (z.B. FFP2), medizinische (OP-)Masken und Alltagsmasken. Atemschutzmasken gelten als effektiver als OP-Masken, die wiederum besseren Schutz bieten als Alltagsmasken.
Das Ministerium unterscheidet in der neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr zwischen einer OP-Maske und einer FFP2/KP95-Maske. Eine Übersicht, wo noch mindestens eine medizinische Maske getragen werden muss:
Hier muss in NRW aktuell mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden:
- in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen
- in Reha-Einrichtungen
- bei Rettungsdiensten
- im Rahmen von ambulanten Pflegediensten
- in Obdachlosenunterkünften
- in Unterbringungen von Asylbewerber und Geflüchteten
Das sind die grundsätzlichen gesetzlichen Vorgaben, die die NRW-Landesregierung macht. Darüber hinaus können Veranstalter oder Gastronomen im Rahmen des Hausrechts selbst eine Maskentragepflicht in ihrer Einrichtung verhängen. An den Schulen in NRW gilt seit April 2022 keine Maskenpflicht mehr.
Wer muss in NRW keine Maske tragen?
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs müssen keine Maske tragen. Kinder bis zum 13. Lebensjahr, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen alternativ eine normale Alltagsmaske tragen.
- Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst usw. in Einsatzsituationen.
- Inhaber und Beschäftigte von Einrichtungen mit Besucherverkehr, bei denen ein Infektionsschutz anders gewährleistet wird, z.B. durch Plexiglas-Abtrennungen
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können (weiterhin Attest erforderlich)
Wann laufen die aktuellen Corona-Maßnahmen in NRW aus?
Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen in NRW sollen dann mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zu Ostern wegfallen. Laut NRW-Gesundheitsministerium sollen die Landesregelungen zum 1. März an die im Bund angepasst werden. Mit dem Auslaufen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes am 7. April (Karfreitag) würden bundes- wie landesweit sämtliche Corona-Regeln auslaufen.
Der Bund plant, dass zum 1. März die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheitseinrichtungen ausläuft. Wegfallen soll die Maskenpflicht also etwa für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, fürs Personal in Praxen und Pflegeheimen sowie für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen. Außerdem sollen zum 1. März alle verbliebenen Testpflichten enden.
Bei Besuchen in Gesundheitseinrichtungen, Praxen, Kliniken und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht auch über den 1. März hinaus weiter gelten.
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