Düsseldorf. Nach dem umstrittenen Polizeikessel bei einer Demo gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf klagen Veranstalter gegen die Polizei.
Wegen des umstrittenen Polizeieinsatzes bei einer Demonstration in Düsseldorf ist am Donnerstag eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Kläger aus dem Kreis der Veranstalter der Demonstration wollen damit die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen. Der Demonstrationszug sei zu Unrecht gestoppt und 330 Demonstranten ingekesselt worden. Zudem sei ihnen mehrere Stunden lang die Freiheit entzogen und die Benutzung von Toiletten versagt worden. Die Demonstration am 26. Juni hatte sich gegen das geplante Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen gerichtet.
Es habe sich um einen illegalen Angriff auf die Versammlungsfreiheit gehandelt, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Sie kündigte für den 28. August eine weitere landesweite Großdemonstration in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz an. Zuvor hatten bereits zwei Demonstranten aus der Anti-Atomkraft-Bewegung die Düsseldorfer Polizei verklagt. (Az.: 18 K 4774/21)
Die beiden Aktivisten – ein Ehepaar – gehörten nach eigenen Angaben zu den knapp 330 Demonstrantinnen und Demonstranten, die am Abend des 26. Juni von der Polizei über mehrere Stunden umringt und festgesetzt worden waren. Die Polizei hatte den sogenannten „Antifa-Block“ gestoppt und umzingelt. Begründet hatte sie dies vor Ort damit, dass durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen und Pyrotechnik gezündet worden sei.
Demonstrierende wurden über Stunden eingekesselt und festgesetzt
Außer „Antifa“-Anhängern waren neben den Atomkraft-Gegnern auch ein Lokalpolitiker der Grünen und Jusos in dem Block sowie insgesamt 38 Minderjährige. Sie wurden – so der Vorwurf der Demonstrierenden – teilweise erst nach 23 Uhr ihren Eltern übergeben. Die beiden Kläger wurden nach eigenen Angaben nach „Personalienfeststellung und Durchsuchung“ um 22 Uhr beziehungsweise 22.15 Uhr entlassen. Sie bekamen einen Platzverweis für ganz Düsseldorf und fuhren nach Hause ins Münsterland.
Die Polizei versicherte nach der Demonstration, die Anwesenden mit Trinkwasser versorgt zu haben. Angeforderte Mobil-Toiletten waren laut Innenministerium jedoch nicht geliefert worden, weshalb die Demonstranten ihre Notdurft über einem Gully verrichten mussten.
Demo in Düsseldorf: „Zustände im Kessel erschreckend unwürdig“
„Die Zustände im Kessel waren erschreckend unwürdig. Von daher gehen wir davon aus, dass das Verwaltungsgericht den Polizeikessel als rechtswidrig einstufen wird“, sagte Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
Laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Klage für die Aktivistin und den Aktivisten eingereicht hat, richtet sie sich gegen den Ausschluss der beiden Kläger von der Demonstration sowie gegen ihre Einkesselung. „Unsere Mandanten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen“, sagte Achelpöhler. Ein strafrechtlicher Vorwurf sei ihnen bis heute nicht gemacht worden.
NRW-Innenminister Reul: Vorfall wird aufgeklärt
Für einen Ausschluss von der Demonstration hätten sie die „Versammlung stören“ müssen – was sie nicht getan hätten, wie es in der Klage heißt. Auch die „mehreren Stunden“ der „Freiheitsentziehung“ seien rechtswidrig gewesen, da es dafür unter anderem keinen richterlichen Beschluss gegeben habe.
Die Polizei hatte den betroffenen Block in der Düsseldorfer Innenstadt unmittelbar am Verwaltungsgericht eingekesselt – wo nun über die Klage entschieden wird. Einige hundert Meter zuvor war es in Höhe der Altstadt bereits zu Zusammenstößen zwischen „Antifa“ und Polizei gekommen. Dabei war ein Presse-Fotograf, der zwischen dem Block und den Einsatzkräften stand, von der Polizei angegangen und verletzt worden. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Aufklärung des Vorfalls angekündigt.
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Zur jetzt eingereichten Klage sagte ein Sprecher des Innenministeriums der dpa: „Es ist das gute Recht der Betroffenen, die Maßnahme überprüfen zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts warten wir jetzt ab. In die Einsatznachbereitung wird sie in jedem Fall einfließen.“ (dpa)
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