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Infektionsschutzgesetz
Nur mit Begründung: So plant NRW die Notbetreuung in Kitas
Düsseldorf. Schärfere Regeln für die Kita-Betreuung in NRW: Eltern müssen nun schriftlich erklären, dass sie ihre Kinder nicht selbst beaufsichten können.

Liegt in einer Stadt oder einem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über dem Wert von 165, greift die Notbremse: Die Kitas müssen dann in den "bedarfsorientierten Notbetrieb" wechseln.© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services (Symbolbild) | Unbekannt

