Verfassungsgericht
Ohrfeige für Rot-Grün: Keine Nullrunde für höhere Beamte
Münster/Düsseldorf. . Mit der Landesverfassung ist es nicht vereinbar, dass höhere Beamte von Besoldungserhöhungen ausgenommen werden. Das entschied das Gericht und bescherte Rot-Grün eine teure Niederlage. Denn der Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes von 5,6 Prozent muss für alle Staatsdiener gelten.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wird um einen Nachtragshaushalt mit neuen Schulden nicht herumkommen.© Bernd Thissen/ dpa

