Rente
Schlupfloch ermöglicht Berufsausstieg mit 61 Jahren
Berlin. . Bei der Rente mit 63 gibt es ein Schlupfloch: Es ermöglicht Beschäftigten, bereits mit 61 Jahren aus dem Job auszuscheiden. Sie können sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen - und mit 63 Jahren das abschlagfreie Ruhegeld beziehen.

Nach dem Gesetz müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen.


