Bundesverfassungsgericht
Bundespräsident Gauck darf NPD "Spinner" nennen
Karlsruhe. Die rechtsextreme NPD ist am Dienstag mit Klagen gegen die Bundespräsidenten-Wahlen 2009 und 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zudem wies das Gericht die NPD-Klage gegen Bundespräsident Gauck zurück. Gauck hatte die NPD Spinner genannt.

Bundespräsident Joachim Gauck durfte die NPD "Spinner" nennen. So hat es das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.© Getty




