Hartz IV
Lebensversicherung zählt bei Hartz IV zum Vermögen - mit Ausnahmen
Kassel. Bevor jemand vom Staat Hartz IV bekommt, muss er sein eigenes Vermögen anzapfen. Das gilt auch für Lebensversicherungen. Doch es gibt Ausnahmen. Altersvorsorge ist zum Beispiel nicht zu berücksichtigen, solange sie einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigt.

Ein Hartz-IV-Empfänger kann bei seiner Lebensversicherung nachträglich einen Verwertungsausschluss vereinbaren.© dpa




