EuGH-Urteil
Leichtere Ausweisung von EU-Ausländern mit Gefängnisstrafen
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Aufenthaltszeiträume von EU-Ausländern im Gastland durch Gefängnisstrafen unterbrochen werden. Damit können EU-Ausländer, die Gefängnisstrafen verbüßt haben, leichter ausgewiesen werden als unbescholtene Bürger anderer europäischer Staaten.




