Bundeswehr
Soldatinnen dürfen lange Haare tragen, Soldaten nicht
Leipzig. Der “Haar- und Barterlass“ der Bundeswehr ist rechtmäßig: Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag bestätigt. Männliche Soldaten haben demnach keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Soldatinnen. Ein Soldat mit langen Haaren hatte Beschwerde eingelegt - das Gericht wies sie ab.

Frauen bei der Bundeswehr dürfen lange Haare tragen, für Männer gilt weiter der "Haar- und Barterlass", der lange Haare und einen langen Bart verbietet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt.© Foto: Marco Kneise



