Gerichtsurteil
Drogentest für Hartz-IV-Empfänger nur bei konkretem Verdacht
Heidelberg. Nur bei konkretem Verdacht darf die Agentur für Arbeit Drogentests anordnen. So entschied das Landgericht Heidelberg, nachdem eine jahrelang arbeitslose Hartz-IV-Empfängerin geklagt hatte, weil das Jobcenter Heidelberg einen solchen Test zur Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit und zur Klärung einer möglichen Sucht veranlasst hatte.




