Sicherungsverwahrung
Länder müssen ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigen
Karlsruhe. Die Bundesländer müssen Straftätern, die rechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung eingesperrt waren, eine Entschädigung bezahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Die Kläger haben nun bei den Bundesländern einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Monat.

Bundesländer müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigen.© dpa | Unbekannt

