Kita-Rechtsanspruch
Klagen, wenn der Platz fehlt
Düsseldorf. . Ab dem 1. August haben Eltern von ein- oder zweijährigen Kindern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs. Sollte das Kind keinen Krippenplatz erhalten, können Eltern Schadensersatz verlangen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.

Ab dem 1. August haben in NRW auch unter 3 Jahre alte Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.© Waltraud Grubitzsch/dpa

