Völkermord
UN-Tribunal hebt Teil-Freispruch für Karadzic auf
Den Haag. Das UN-Tribunal hat entschieden, dass die Anklage gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic wegen Völkermordes in Bosnien bestehen bleibt. In erster Instanz waren Anklagepunkte wegen Beweismangels gestrichen worden. Karadzic muss sich unter anderem wegen Völkermordes im ehemaligen Gefängnis Omarska verantworten.

Der ehemalige Serbenführer Radovan Karadzic muss sich doch für weitere Vökermorde in Bosnien verantworten.© dpa



