Justiz
Vorerst kein Anklageverfahren gegen IWF-Chefin Lagarde
Paris. Die Chefin des IWF Christine Lagarde muss vorerst keine Anklage wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel fürchten. Der französische Gerichtshof der Republik entließ sie als “verdächtige Zeugin“. Hintergrund waren Entschädigungszahlungen an den Geschäftsmann Tapie während Lagardes Zeit als Wirtschaftsministerin.

Christine Lagarde darf den französischen Gerichtshof der Republik als "verdächtige Zeugin" verlassen.© dpa




