Sorgerecht
Bundestag stärkt weiter die Rechte von leiblichen Vätern
Berlin. Leibliche Väter können künftig auch gegen den Willen der Mutter mit ihren getrennt lebenden Kindern in Kontakt bleiben. Der Bundestag beschloss, dass künftig nur entscheide, ob der leibliche Vater ein “ernsthaftes Interesse“ an seinem Kind gezeigt hat, und ob der Kontakt dem Kindeswohl dient.




