Familienrecht
Verfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

Eines der beiden Paare, das erfolgreich in Karlsruhe geklagt hatte. Beide dürfen nun Adoptivmütter des zuvor von einer von ihnen adoptierten Kindes sein.© Uwe Anspach/dpa



