Neonazis
Rechtsradikaler darf kein Bezirksschornsteinfeger sein
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land Sachsen-Anhalt bestätigt, das einem Mann, der für die NPD politisch aktiv ist, als Bezirksschornsteinfeger abberufen hat. Das Amt setze voraus, dass der Inhaber die Grundrechte achtet, hieß es zur Begründung.

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